Unter einer medizinischen "Zweitmeinung" versteht man die zweite, unabhängige Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes durch einen weiteren Arzt. Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ist
zur Vermeidung von Fehldiagnosen absolut sinnvoll und verhilft dem Patienten durch das Ausräumen von Zweifeln zu einer möglichst fehlerfreien Entscheidung und einem besseren und sicheren
Gefühl.
Insbesondere vor größeren Eingriffen lohnt es sich, einen weiteren Arzt zu konsultieren. Etwa, wenn es bei Gelenkerkrankungen gilt, aus verschiedenen Therapiemöglichkeiten wirklich die
Beste auszuwählen. Aber auch bei jedem anderen chirurgischen Eingriff, der einen längeren Krankenhausaufenthalt erforderlich macht, oder auch einer Behandlung mit nebenwirkungs-
reichen Medikamenten, ist diese Vorgehensweise sinnvoll.
Grundsätzlich sollten Sie sich zum einen, bei ihrem Arzt immer auf Ihr Bauchgefühl verlassen
und zum anderen, die Befundung durch einen zweiten überprüfen lassen. Auch im Grundgesetz
ist festgelegt, dass Patienten ein Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung besitzen.
Bringt der Patient die Unterlagen (Kopien der Voruntersuchung, Röntgenbilder, OP Abschlussberichte) zum Termin mit und sind diese noch aktuell, ist keine Wiederholung der diagnostischen Maßnahmen erforderlich. In vielen Fällen wollen unsere Fachärzte gar keine Vorbefunde einsehen - sondern machen sich Ihr eigenes Bild vom Gesundheitszustand des Patienten, und leiten ihre Meinung nicht von den Vorbefunden anderer ab!
Das Einholen einer medizinischen Zweitmeinung macht nur dann einen Sinn, wenn der
zweite Arzt über kompetente, langjährige Erfahrungen verfügt.
Die kooperierenden Mediziner haben sich seit vielen Jahren in Ihrem Fachgebiet auf gewebe-schonende Eingriffe spezialisiert, und bieten aufgrund der langjährigen Erfahrungswerte
Spitzenqualität in der medizinischen Versorgung.
Alle ausgewählten Behandler erfüllen die hohen Auswahl- und Qualitätskriterien. Sie sind spezialisiert auf Hand- und Fuß-, Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- und Kniegelenkchirurgie, sowie
auf minimal-invasive Eingriffe an der Wirbelsäule und decken somit das gesamte Spektrum der orthopädischen Gelenktherapien ab.
Sie sind gutachterlich bei Gericht tätig, sind internationale Referenzärzte für die Aus- und Weiterbildung, leiten chefärztlich Gelenkzentren, haben die Zulassung für Knorpelzelltrans-plantationen,
behandeln in hoch modernen OP´s begleitet von besten Anästhesieverfahren
unter optimalen hygienischen Bedingungen.
Sie befassen sich intensiv mit neuen, bioverträgliche Implantatmaterialien und deren Beschichtungen, untersuchen und dokumentieren kontinuierlich die Langzeitverläufe der implantierten Prothesen und deren Haltbarkeit, veröffentlichen regelmäßig die wissenschaftlichen Ergebnisse in der Fachpresse und setzen die daraus gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse
bei der operativen Behandlung ihrer Patienten ein!
Einfach ein „Mehr“ an Untersuchungs- und Behandlungsqualität!
Wer die Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung trägt, ist nicht einheitlich geregelt.
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Patienten vor dem Aufsuchen
eines zweiten Arztes ihre Krankenkasse fragen, ob sie für die Kosten aufkommt.
Bitte verschweigen Sie vor dem zweiten Arzt nicht, dass bereits eine Vorbefundung durch-
geführt wurde, weil sonst die Untersuchung von diesem Arzt wie eine Erstuntersuchung über
die Krankenkasse abgerechnet wird.
Um Ihnen ein Beispiel zu geben:
eine med. Zweitmeinung im Wirbelsäulenzentrum:
incl.:
kostet 86,00 € und muss selbst getragen werden!
Bei weiteren Fragen
zum Thema oder zur Terminvereinbarung:
"Medizinische Zweitmeinung"
schreiben Sie uns eine eMail an:
mail@innomedical.de
oder erreichen uns über die Patienten-Hotline
|